Händler-Onboarding
Händlervertrag
Dieser Vertrag wird nach Freigabe der Händlerbewerbung digital bestätigt. Die Platzhalter für Firmenname und Anschrift werden bei der späteren Zustimmung automatisch mit den Händlerdaten ergänzt.
Stand 07.04.2026
Händlervertrag
Deal4Drive
Deal4Drive
Jetzerwiesenweg 35
5330 Bad Zurzach
nachfolgend „Deal4Drive“ genannt
Händler
[Name des Händlers, wie bei der Registrierung angegeben]
[Anschrift]
nachfolgend „Händler“ genannt
§1 Vertragsgegenstand
Deal4Drive betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Fahrzeugkäufen zwischen Endkunden und Fahrzeughändlern. Der Händler erhält über die Plattform qualifizierte Kundenanfragen. Kommt infolge dieser Vermittlung ein Kaufvertrag zustande, erhält Deal4Drive eine Provision gemäß §3.
Der Händler erhält über die Plattform Zugriff auf qualifizierte Kundengesuche in Form von Rückwärtsauktionen, auf die er verbindliche Verkaufsangebote abgeben kann. Dabei entscheidet der Kaufinteressent über die Annahme eines Angebots. Die Händler unterbieten sich im Rahmen der Auktion, wobei der Kunde schliesslich das für ihn beste Angebot auswählt.
§2 Registrierung
Der Händler versichert, gewerblicher Fahrzeughändler zu sein und alle für seine Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Deal4Drive ist berechtigt, Registrierungen zu prüfen, Nachweise anzufordern und Händler abzulehnen.
§3 Vermittlungsprovision (Staffelmodell)
Die Provision entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrags oder einer verbindlichen Fahrzeugbestellung infolge einer Vermittlung über deal4drive.de. Maßgeblich ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Fahrzeugpreis.
Die Provision ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§4 Meldepflicht
Der Händler ist verpflichtet, jeden provisionspflichtigen Verkauf unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäss an Deal4Drive per E-Mail an office@deal4drive.de zu melden.
§5 Anti-Umgehung
Der Händler verpflichtet sich, Deal4Drive bei vermittelten Endkunden nicht zu umgehen. Verkäufe an von Deal4Drive vermittelte Endkunden, die innerhalb von 12 Monaten nach der Erstvermittlung außerhalb der Plattform zustande kommen, gelten ebenfalls als provisionspflichtig.
§5a Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Verletzung von §5 schuldet der Händler eine Vertragsstrafe von EUR 10.000 je Verstoß. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.
§6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.
§7 Haftung
Deal4Drive stellt ausschließlich die Vermittlungsplattform unter deal4drive.de bereit und wird nicht Vertragspartei der zwischen Händler und Endkunde geschlossenen Verträge. Der Händler ist allein verantwortlich für seine Angebote, den Vertragsabschluss, die Lieferung, Gewährleistung, Garantie sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
§8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Deal4Drive.